© Deutsche Bahn AG / Christian Bedeschinski
© Deutsche Bahn AG / Christian Bedeschinski

Jetzt das Deutschland-Ticket bestellen!

Mit einem Ticket durch ganz Deutschland - in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs.

Ihre Vorteile

Dafür können Sie das Deutschland-Ticket nutzen

FAQ

 Die BahnCard 100 inklusive Deutschland-Ticket beantragen:

  1. Die BahnCard 100 bequem online bestellen und bundesweit im Nah- und Fernverkehr unbegrenzt reisen.
  2. Die BahnCard 100 als Plastikkarte in ca. 2 Wochen per Post erhalten.
  3. Die BahnCard 100 dient gleichzeitig als Deutschland-Ticket. Kein zusätzlicher Nachweis erforderlich. 

Wichtig: Der 1. Geltungstag der BahnCard 100 muss mindestens 14 Tage in der Zukunft liegen. Für sofortige Nutzung empfehlen wir den Kauf im Reisezentrum.

Wenn Sie bereits ein Abo auf einer Chipkarte haben und über das Aboportal zum Deutschland-Ticket gewechselt sind, können Sie in einigen Verbünden Ihre vorhandene Chipkarte wiederverwenden. Diese Information haben Sie im Wechselprozess und in Ihrer Bestellbestätigung erhalten.

Vor dem ersten Fahrtantritt mit den Konditionen des Deutschland-Tickets müssen Sie Ihre Karte einmalig selbständig aktualisieren.

Dies ist ab einen Tag nach Erhalt der Auftragsbestätigung spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen an den DB Automaten im Gebiet Ihres ausgebenden Tarifgebers möglich:

  1. Unter dem Link "Fahrkarten am DB Automat kaufen" finden Sie einen geeigneten DB Automat in Ihrem Tarifgebiet.
  2. Halten Sie Ihre Chipkarte am DB Automat an die Fläche mit dem Symbol (((e.
  3. Warten Sie 15 Sekunden bis die Aktualisierung erfolgreich durchgeführt wurde.

Da durch den Wechsel zum Deutschland-Ticket einige Chipkartenaktualisierungen im April und Mai zu erwarten sind, haben Sie bitte etwas Geduld, wenn die Ladezeit etwas länger ist.

Bitte beachten Sie, dass die Anzeige am Automaten bis zum 1. Geltungstag des Deutschland-Tickets fehlerhaft sein kann. Ihr Ticket wird trotzdem aktualisiert.

Das Deutschland-Ticket kostet zurzeit 49 Euro pro Monat (ausgenommen sind verschiedene Varianten, wie z.B. das Deutschland-Ticket als Jobticket).

Nein. Das Deutschland-Ticket ist ausschließlich für die 2. Klasse erhältlich.

Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist sowohl

  • als Einzelübergang,
  • oder als Monatsübergang für Zeitkarten

gemäß der Bedingungen des Deutschlandtarifs, der Verkehrsverbünde oder Landestarife erhältlich. 

Ja. Sie können im laufenden Monat eine „Abo-Sofort“-Variante des Deutschland-Tickets im Reisezentrum erwerben. Sie können damit direkt losfahren.

Alle Funktionen zur Verwaltung Ihres Deutschland-Tickets finden Sie im Aboportal. Hier können Sie Ihren Vertrag ändern und kündigen sowie Ihre Kundendaten anpassen.

Ihr Deutschland-Ticket Abo verlängert sich bis zu Ihrer Kündigung automatisch. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Handy-Ticket für den Folgemonat angezeigt.

Nein, eine Upgradefunktion von Nahverkehrs- auf Fernverkehrsfahrkarten ist nicht möglich. Für eine Reise mit dem Fernverkehr ist eine separate Fahrkarte notwendig. Kund:innen, die bereits heute im Rahmen ihrer regulären Verbund/Landes-Tarif-Abo/-Jahreskarte eine Aufpreiskarte für Fernverkehrszüge besitzen, können diese selbstverständlich auf der Strecke weiterhin nutzen, für die diese Aufpreiskarte gilt.

Hinsichtlich einer möglichen Kombinierbarkeit eines Deutschland-Tickets mit einer Aufpreisfahrkarte für Fernverkehrszüge stehen DB Fernverkehr und die betreffenden Verbünde derzeit im Austausch.

Nein. Bund und Länder haben entschieden, das Deutschland-Ticket als ein digitales Abonnement anzubieten. Abonnements werden von der DB generell nicht an Fahrkartenautomaten verkauft.

Sie bekommen für den Kauf des Deutschland-Tickets monatlich BahnBonus Punkte gutgeschrieben, sofern Sie das Deutschland-Ticket über die Kanäle auf bahn.de kaufen.

Beachten Sie bitte: Die Gutschrift erfolgt nur bei Buchung online/über mobile Vertriebswege. Für den Kauf von Deutschland-Tickets anderer Anbieter, z.B. von Verkehrsverbünden oder beim Kauf in DB Reisezentren, können keine BahnBonus Punkte gesammelt werden.

Voraussetzung um BahnBonus Punkte zu erhalten, ist, dass Sie zu BahnBonus angemeldet sind. 

Ja, eine Nutzung der 1. Klasse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) z.B. RE, RB und S-Bahn ist weiterhin möglich. In den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) z.B. U-Bahn, Straßenbahn und Bus ist die Nutzung der 1.Klasse (wenn vorhanden) weiterhin nicht möglich.

Mit Start der Gültigkeit des Deutschland-Tickets am 01.05.2023 kann die BahnCard 100 im kompletten bundesweiten Nahverkehr (SPNV und ÖPNV) genutzt werden. Seit dem 01.01.2024 wird das Deutschland-Ticket in rein digitaler Form ausgegeben und Ihnen nach dem Kauf der BahnCard 100 per Email zugeschickt (Auftragsnummer). Voraussetzung für die Nutzung ist eine gültige Emailadresse, die Sie beim Kauf der BahnCard 100 hinterlegen, so wie die App DB Navigator. Eine genaue Anleitung zum Erhalt des Deutschland-Tickets finden Sie in der Email.

In Verkehrsverbünden oder Landestarifen, in denen Chipkarten bereits etabliert sind, und in denen die DB als Vertriebspartnerin für den Verbund oder Landestarif auftritt, ist auch der Kauf des Tickets als Chipkarte möglich.

Nein, das City-Ticket wird zum Flexpreis, Super Sparpreis und Sparpreis des Fernverkehrs angeboten. Das City-Ticket ist weiterhin im Flexpreis kostenfrei integriert. Beim Super Sparpreis und Sparpreis erfolgt die Ausgabe des kostenpflichtigen City-Tickets in Abhängigkeit der gewählten Verbindung.

Ihre Daten können Sie jederzeit selbst im Aboportal im Menüpunkt "Meine Daten" ändern. 

Für jede Bestellung entsteht ein neuer Abo-Vertrag mit einer monatlichen Abbuchung. Haben Sie versehentlich mehrere Abos bestellt, kündigen Sie bitte zunächst ein Abo im Aboportal, um weitere Kosten zu vermeiden. Wenn die Mehrfachbuchung aufgrund eines technischen Fehlers zurückzuführen ist, können Sie das Abo-Center zur Prüfung einer Kulanzerstattung über das Kontaktformular im Aboportal kontaktieren. Bitte haben Sie etwas Geduld für die Bearbeitung.


Wichtig: Bitte veranlassen Sie keine Rücklastschrift über Ihre Bank! Dadurch kann es zur Sperrung Ihres Kundenkontos und Kündigung aller TIckets kommen.

Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Solange Sie Ihr Deutschland-Ticket nutzen möchten, müssen Sie dieses nicht erneuern.

Ja. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung immer ein gültiger Lichtbildausweis vorzuzeigen.

Dies gilt auch dann, wenn beispielsweise Ihre Chipkarte ein Lichtbild enthält. Grundsätzlich gilt immer die tarifliche Verpflichtung zur Vorlage des Ausweises.

Für die Fahrradmitnahme gelten die jeweiligen Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs, der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Sofern auf der tatsächlich genutzten Strecke oder im jeweils durchfahrenen Tarifgebiet die Mitnahme von Fahrrädern zum Zeitpunkt der Fahrt kostenfrei möglich ist, ist dies auch mit dem Deutschland-Ticket möglich. Wenn eine Fahrradkarte für ein Tarifgebiet erforderlich ist, gilt dies ebenfalls bei Fahrten mit dem Deutschland-Ticket. Für alle relevanten Informationen zur Fahrradmitnahme finden Sie am Textende weitere Links.

Bitte beachten Sie auch etwaige regionale Sperrzeiten für die Mitnahme Ihres Fahrrades. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Fahrgäste. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de, im DB Navigator und im DB Streckenagenten.

Unter zugportal.de/fahrrad finden Sie auch Alternativen zur Fahrradmitnahme im Zug, wenn Sie am Zielort ein Fahrrad nutzen möchten. 

Möchten Sie auf einer Reise eine Fernverkehrsfahrkarte mit dem Deutschland-Ticket kombinieren und dabei ein Fahrrad mitnehmen, so kaufen Sie bitte Ihre ‚Fahrradkarte Fernverkehr‘ bis zu Ihrem Zielbahnhof, den Sie ggf. mit einem Nahverkehrszug erreichen. Die Fahrradkarte Fernverkehr gilt ohne Mehrkosten auch für die Fahrt in den Nahverkehrszügen. Für die evtl. Weiterfahrt im ÖPNV (mit Bus, Straßenbahn o.ä.) gelten die Tarifregeln des jeweils genutzten Unternehmens. Gegebenenfalls ist der Kauf einer weiteren Fahrkarte für Ihr Fahrrad erforderlich.

 

Ab der neuen Version (ab 24.1) des DB Navigators wird Ihnen nur das Handy-Ticket für den aktuell gültigen Monat angezeigt. Der Gültigkeitszeitraum auf dem Handy-Ticket aktualisiert sich automatisch zum Monatswechsel auf dem vorhandenen Ticket. Es wird kein zusätzliches Ticket für den Folgemonat angezeigt.

Die Meldung „Tickets bis zum [Datum] sind bereits auf Ihrem Gerät“ bedeutet, dass die Aktualisierung für den neuen Monat am Monatsersten automatisch erfolgt.

Möglicherweise wird der Zeitraum in der Ticketvorschau unter „Reisen“ erst verzögert aktualisiert. Bitte öffnen Sie das Ticket, so dass der QR-Code zu sehen ist. Auf dem Ticket wird der aktuelle Zeitraum angezeigt. Diese Anzeige ist für die Nutzung und Kontrolle relevant.

Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr.

Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.

a) Für Reisende mit einer Fahrverkehrsfahrkarte mit inkludiertem Nahverkehr im Vor- und Nachlauf:

Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte: Der Reisende mit Fernverkehrsfahrkarte kann den nächsten Fernverkehrszug mit Fahrradmitnahme nehmen, der auf derselben Strecke und mit denselben Beförderern fährt, sofern ein Fahrradstellplatz verfügbar ist. Der Fahrradstellplatz kann im DB Reisezentrum oder über die Hotline 030-2970 kurzfristig gebucht werden. Ggf. anfallende zusätzliche Kosten können erstattet werden.

Wo wir ein besonders hohes Aufkommen an Reisenden mit Fahrrad erwarten, setzen wir nach Möglichkeit Fahrradlotsen ein. Wenn von vornherein ein hohes Aufkommen an Fahrradreisenden erwartet wird, informieren wir darüber in der Verbindungsauskunft auf www.bahn.de, im DB Navigator und im DB Streckenagent.

b) Für Reisende mit einer Fernverkehrsfahrkarte und Nutzung des Deutschland-Ticket im Vor- und Nachlauf:

Das Deutschland-Ticket und das Fernverkehrsticket sind immer separate Tickets. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des Fernverkehrszuges müssen Reisende für das Fahrrad eine neue Fahrradreservierung kaufen. Anfallende Kosten können nicht erstattet werden.

Das Deutschland-Ticket gilt ab dem 1. Kalendertag des Gültigkeitszeitraums, wie auf dem persönlichen Ticket angegeben.

Ja, das Deutschland-Ticket ist als Abonnement mit monatlicher Zahlweise erhältlich.

Die Mitnahme von entgeltpflichtigen Hunden ist nicht im Deutschland-Ticket inkludiert. Für einen entgeltpflichtigen Hund kann kein Deutschland-Ticket erworben werden. Es ist ein gültiges Tarifangebot für Hunde für die genutzte Strecke oder das jeweils durchfahrene Tarifgebiet zu erwerben. Für die Mitnahme von Hunden gelten darüber hinaus die jeweiligen Bestimmungen der Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen. Bitte informieren Sie sich über die gültigen Regelungen im jeweiligen Tarifgebiet.

Sollte Ihr Handy-Ticket nicht mehr angezeigt werden, können Sie das Abo jederzeit wieder unter "Reisen" mit der Abonummer aus Ihrer Aktivierungsmail neu hinzufügen.

Bitte beachten Sie: Bei einer Neubestellung des Abos entstehen Ihnen weitere Kosten für den neuen Abovertrag.

Das Deutschland-Ticket können Sie auch als Jobticket zu bundesweit einheitlichen Bedingungen kaufen. Wenn der Arbeitgeber mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis pro Monat und Ticket leistet, kann das Deutschland-Ticket als Jobticket mit einem Rabatt von maximal fünf Prozent auf den Ausgabepreis (49 Euro) ausgegeben werden. Bitte informieren Sie sich hierzu im Personalbereich Ihres Unternehmens.

Sie können das Deutschland-Ticket online, in der App DB Navigator und in der App DB Streckenagent erwerben, sowie deutschlandweit in den DB Reisezentren. Auch viele andere Verkehrsunternehmen verkaufen das Deutschland-Ticket in ihren Vertriebskanälen.

Wenn Sie eine Bestellbestätigung erhalten haben, aber noch keine Aktivierungsmail, wird Ihre Bestellung derzeit noch vom Abo-Center verarbeitet. Falls Sie Ihre Aktivierungsmail kurz vor dem gewünschten Geltungsbereich noch nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Abo-Center.

Kinder unter 6 Jahren reisen kostenfrei. Sie benötigen keine Fahrkarte. Kinder ab 6 Jahren benötigen eine eigene Fahrkarte, z.B. ein eigenes Deutschland-Ticket. Sie können nicht kostenfrei mitgenommen werden.

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr. 

Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.

Sie können das Deutschland-Ticket-Abo jeweils bis zum 10. eines Monats zum Ende des Kalendermonats kündigen. Nutzen Sie dazu am besten unser Aboportal oder die Funktion "Abo kündigen" im DB Navigator unterhalb Ihres Handy-Tickets. Alternativ können Sie ebenfalls das Kündigungsformular nutzen.

Aufgrund der aktuell sehr hohen Bearbeitungszeiten dauert die Durchführung von Kündigungsaufträgen derzeit länger. Nach Erhalt Ihrer Kündigungsbestätigung erhalten Sie Ihre Gutschrift rückwirkend. Für eine schnellere Bearbeitung, führen Sie Ihre Kündigung innerhalb der tariflichen Kündigungsfrist selbständig in unserem Aboportal durch.

Durch das Deutschland-Ticket kann es sein, dass einzelne Züge und Verbindungen stärker ausgelastet sind. Über die Verbindungsauskunft können Sie sich über die Auslastung Ihrer Strecke informieren. Wir empfehlen Ihnen sich zusätzlich über die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) vorzumelden. 

Die monatlichen Beträge Ihres Deutschland-Tickets werden in Abhängigkeit vom gewählten Tarif zum Monatsersten oder zum 15. eines Monats abgebucht.

Sie haben in unseren selbstbedienten Verkaufskanälen (z.B. auf bahn.de) ausschließlich die Möglichkeit per Lastschriftverfahren zu zahlen. Sollten Sie Ihr Deutschland-Ticket in unseren personenbedienten Verkaufskanälen (z.B. im Reisezentrum) erwerben, so haben Sie außerdem die Möglichkeit Ihre Zahlung per Kreditkarte sowie in bar zu leisten. Allerdings ist weiterhin die Angabe Ihrer Kontoverbindungen für Folgezahlungen erforderlich.

Kund:innen, die eine persönliche Beratung im DB Reisezentrum wünschen, bekommen dort Unterstützung von unseren Mitarbeitenden beim Abschließen des digitalen Abonnements. Beim Abschluss erhalten sie eine Auftragsnummer, mit der sie ihr Deutschland-Ticket zur sofortigen Nutzung in den DB Navigator laden können. Die Auftragsnummer selbst ist kein gültiges Deutschland-Ticket und berechtigt nicht zum Fahren.

Im Nahverkehr sind Reservierungen aufgrund der spontanen Nutzung der Züge und Busse nicht üblich. Es gibt jedoch einige Strecken, auf denen eine Sitzplatzreservierung angeboten wird. Für diese Strecken kann auch zu einem Deutschland-Ticket ein Sitzplatz kostenpflichtig hinzugebucht werden.

Nein. Das Deutschland-Ticket ist personalisiert und nur mit Namenseintrag und zusammen mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis gültig.

Ja, der Umtausch und die Erstattung eines Deutschland-Tickets sind vor dem 1. Geltungstag der Fahrkarte unentgeltlich möglich und danach ausgeschlossen.

Beim 9-Euro-Ticket handelte es sich um eine temporär eingeführte Monatskarte, die für die Sommermonate Juni, Juli und August 2022 zu einem Pauschalpreis von jeweils 9 Euro erworben werden konnte. Das Deutschland-Ticket wird hingegen ein dauerhaft erhältliches Abonnement sein.

Das Deutschland-Ticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr und auf allen Strecken und zu allen Bahnhöfen, zu denen auch Fahrkarten des Deutschlandtarifs und teilweise auch Fahrkarten deutscher Verkehrsverbünde und Landestarife gelten. Dies sind z.B. die im Ausland liegenden Gemeinschaftsbahnhöfe Salzburg, Kufstein und Schaffhausen (inkl. der Zulaufstrecken), Strecken nach Frankreich oder in die Niederlande, sowie die DB-Regio-Strecken im Außerfern. Das Ticket gilt im Außerfern nur für den Verkehr von und nach Deutschland und nicht im österreichischen Binnenverkehr. Details entnehmen Sie bitte dem Geltungsbereich für den Schienenverkehr.

Darüber hinaus gibt es über die räumlichen Geltungsbereiche der teilnehmenden Verbünde und Landestarife noch weitere Strecken/Zonen im Ausland (z.B. nach Lauterbourg und Wissembourg in Frankreich im KVV), die mit dem Deutschland-Ticket erreicht werden können. Etwaige Besonderheiten innerhalb der teilnehmenden Landestarife und Verkehrsverbünde werden durch diese geregelt.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Züge (SPNV) und zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. (ÖPNV) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden. Dies gilt unabhängig davon, welches Verkehrsunternehmen, welcher Verkehrsverbund oder Landestarif auf dem Ticket selbst vermerkt ist. Ein Deutschland-Ticket, das bspw. in München erworben wurde, kann somit auch für Fahrten in Frankfurt und Umgebung genutzt werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass das Deutschland-Ticket grundsätzlich nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder anderer Fernverkehrsanbieter wie z.B. FlixTrain betrieben werden (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE der DB Fernverkehr AG), gültig ist. Über Ausnahmen auf bestimmten Streckenabschnitten befindet sich DB Fernverkehr aktuell in Gesprächen mit Ländern und Aufgabenträgern. Im Vor- und Nachlauf zu einem Fernverkehrszug kann das Deutschland-Ticket genutzt werden. Allerdings ist für die Strecke im Fernverkehr dann immer ein separates Ticket notwendig. Dies hat Auswirkungen auf eventuelle Fahrgastrechte. Bei Verpassen des ggf. anschließenden Fernverkehrszugs ist die Zugbindung nicht aufgehoben und es können keine Erstattungsansprüche geltend gemacht werden.

Das Deutschland-Ticket gilt darüber hinaus nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.

Eine Tabelle mit detaillierten Angaben zum Geltungsbereich des Deutschland-Tickets finden Sie hier als PDF zum Download.

Wenn Sie das Deutschland-Ticket in unseren personenbedienten Kanälen (z.B. Reisezentrum) kaufen, können Sie es auch für eine dritte Person erwerben.

Sie können das Deutschland-Ticket außerdem im fahrplanbasierten Verkauf sowie über unseren Direkteinstieg für Dritte buchen.

Gesetzliche Fahrgastrechte gelten für den Eisenbahnverkehr und für den Busverkehr jeweils separat, nicht jedoch ‚verkehrsträgerübergreifend‘, wenn bei einer Reise z.B. Teilstrecken mit einem Bus und einem Zug gefahren werden. In diesem Fall werden die Teilstrecken mit dem Bus und mit dem Zug separat betrachtet und gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen reguliert. Wenn Reisende eine Verspätung auf der Busstrecke erlitten haben, machen sie ihre Ansprüche bitte beim verursachenden Busunternehmen geltend, für Verspätungen oder Ausfälle im Eisenbahnverkehr wenden sie sich bitte an das jeweilige Eisenbahnverkehrsunternehmen (z.B. an das ServiceCenter Fahrgastrechte).

Bitte beachten Sie, dass die Verspätung eines Busses mit Anschlussverlust auf den gewünschten Zug keine Ansprüche auf Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr begründet.

Wenn Sie mit Ihrem Deutschland-Ticket unterwegs sind und aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr mind. 60 Minuten verspätet an Ihrem Zielbahnhof ankommen, so haben Sie pro Fall einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 1,50 Euro.

Bitte beachten Sie jedoch, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt werden. Sie können jedoch mehrere Verspätungsfälle während der Laufzeit ihres Deutschland-Tickets gesammelt beim ServiceCenter-Fahrgastrechte oder der Fahrgastrechte-Abteilung des von Ihnen genutzten Eisenbahn-Verkehrsunternehmens einreichen, um somit eine Auszahlung zu erhalten. Maximal werden 25% des Wertes Ihres Deutschland-Tickets entschädigt.

Nein, mit einem Deutschland-Ticket können Sie keine weiteren Personen mitnehmen. Ihre Mitreisenden brauchen eine eigene Fahrkarte.

Etwaige Mitnahmeregelungen aus einem bestehenden Abonnement können nicht auf das Deutschland-Ticket übertragen werden.

Ihre Zeitkarte im Fernverkehr bleibt vom Deutschland-Ticket unberührt. Das Deutschland-Ticket gilt ausschließlich für Reisen im Nahverkehr.